Auf Grund zu hohem Energieverbrauchs, werden viele konventionelle Lampen auf Grundlage der Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU nicht mehr in den Verkehr gebracht.
Zudem greift die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber bei den Leuchtstofflampen (RoHS – EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
Noch diesen Monat – ab 25.02.2023 – fallen somit die Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät weg.
Ab 25. August 2023 fallen die T8- und T5-Lampen unter die neue Richtlinie.
Die meisten Typen der aktuell noch erlaubten Halogenlampen entfallen ab 1. September 2023.